1. Der 1970 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 13. August 2018 der Folgen eines Unfalls vom 21. Dezember 2017 wegen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und zog insbesondere mehrfach die Akten der Suva als zuständiger Unfallversicherung bei.