der Norm abweichend Calcaneusneigungs- und Metatarsle-I-Winkel dokumentiert hatte. Dass unter Berücksichtigung dieser Umstände lediglich eine "mässige" und "eher entlastende" Deformität bestehen solle, wie dies Dr. med. G._____ ohne weitere einlässliche Begründung konstatierte, erscheint nicht schlüssig.