Es fehlt insbesondere eine einleuchtende Auseinandersetzung mit dem Umstand, dass Dr. med. E._____ in seinem Bericht vom 5. April 2022 eine freie Beweglichkeit des Sprunggelenks ohne Instabilitäten und ohne Schwellungen oder Hämatome beschrieben hatte, wohingegen Dr. med. G._____ bei seiner rund ein Jahr später durchgeführten klinischen Untersuchung vom 17. April 2023 – bei nach wie vor freier und indolenter passiver Beweglichkeit des OSG und des USG – eine deutliche Schwellung über dem lateralen Malleolus feststellte. Schliesslich sind – wie dies Dr. med. C.___