3.3.2. Der von der Beschwerdeführerin im Einspracheverfahren verurkundeten Stellungnahme von Dr. med. I._____ vom 19. Dezember 2023 ist im Wesentlichen zu entnehmen, die Beschwerdeführerin habe bei der Erstkonsultation am 3. Mai 2023 über ein "Umknick-Trauma beim Auftreten auf einen Stein" berichtet. Die MRI-Untersuchung vom 11. Oktober 2022 habe einen deutlichen Längsriss der Peroneus-brevis-Sehne bei erheblicher Tenosynovitis gezeigt. Eine ätiologische Abgrenzung von traumatischer und degenerativer Peronealsehnenläsion sei gestützt auf die MRI-Untersu- chung vom Oktober 2022 "so lange posttraumatisch nicht möglich".