3.3. 3.3.1. Mit Stellungnahme vom 26. Juli 2023 hielt Dr. med. C._____ fest, es bestünden im Bereich des rechten OSG der Beschwerdeführerin keine "strukturellen Unfallfolgen". Die Läsionen im Bereich der Peroneus-longus- Sehne sowie der Peroneus-brevis-Sehne seien degenerativ bedingt. Im Bericht von Dr. med. E._____ vom 5. April 2022 sei denn auch "keine Rede von einem Trauma". Dem Ereignis vom 30. Januar 2022 komme damit spätestens Ende Februar 2023 keine Bedeutung für die noch beklagten Beschwerden mehr zu. Der operative Eingriff vom 15. Mai 2023 sei "unfallfremd" (VB 49, S. 1).