Eventualiter sei ein verwaltungsexternes medizinisches Gutachten einzuholen und gestützt darauf erneut über die Dauer der Leistungsansprüche zu entscheiden. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. Mai 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: