4.4. Zusammengefasst ergibt sich, dass die Beurteilungen von RAD-Arzt Dr. med. B._____ teilweise im Widerspruch zu den medizinischen Berichten, auf denen sie basieren, stehen und in Bezug auf die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit und des Belastbarkeitsprofils in sich nicht schlüssig sind. Damit fehlt es vorliegend an einer nachvollziehbaren Beurteilung der vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in der angestammten und in einer angepassten Tätigkeit.