4.2. Dr. med. C._____ hielt in seinem Bericht vom 9. Oktober 2023 fest, nach Einsicht in die Krankengeschichte des Beschwerdeführers könne festgehalten werden, dass diesem grundsätzlich eine körperlich leichte Tätigkeit zuzumuten sei. Allerdings sei es nicht möglich, eine quantitative Stellungnahme abzugeben, hierzu wäre eine gutachterliche Evaluation der funktionellen Arbeitsfähigkeit notwendig, welche vom D._____ nicht angeboten werde (VB 77 S. 5).