beschrieben werden können. Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit führte Dr. med. B._____ aus, mit Ablauf des Wartejahres bestehe per 1. August 2022 bis aktuell 100%ige Arbeitsfähigkeit. Eine angepasste Tätigkeit sei körperlich leicht, wechselbelastend und so gestaltet, dass sich der Versicherte nicht mehr als 3-mal pro Arbeitstag bücken/aufrichten, nicht um die eigene Körperachse drehen und/oder zur Seite neigen, häufig oder lange knien/kauern müsse und eine Gewichtslimite von 10 kg einhalten könne (VB 67 S. 3).