2.2. In seiner Aktenbeurteilung vom 26. April 2023 hielt Dr. med. B._____ im Wesentlichen fest, die vom Versicherten annoncierten Schmerzen im III. und IV. Finger beidseits, die lateralen Knieschmerzen und die Lumboischialgie links korrelierten nicht mit den klinischen Untersuchungsbefunden und den Ergebnissen aus bildgebenden Verfahren. Hinsichtlich Beginns und Verlaufs der Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Spezialreiniger sei den Angaben der Taggeldversicherung ausschliesslich aus legalistischen Gründen zu folgen (vgl. VB 55 S. 10 f.).