"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 23.11.2023 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine dem Invaliditätsgrad entsprechende IV-Rente zuzusprechen. -3- 3. Eventualiter sei ein Gerichtsgutachten einzuholen. 4. Subeventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 12. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.