1.3. Am 20. Februar 2022 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der aufgrund seiner Rückkehr in die Schweiz, Kanton Aargau, nunmehr wieder zuständigen Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Nach Rücksprache mit ihrem RAD (Aktenbeurteilung vom 26. April 2023) stellte sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 19. Juli 2023 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.