ein Valideneinkommen von Fr. 53'950.00 an. Das Invalideneinkommen bemass sie gestützt auf die Tabellenlöhne der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2020 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Männer, Total, und unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden sowie der Nominallohnentwicklung der Jahre 2020 bis 2021 und einer Arbeitsfähigkeit von 75 % mit Fr. 48'992.00. Gestützt auf diese Vergleichseinkommen errechnete die Beschwerdegegnerin einen rentenausschliessenden Invaliditätsgrad von 9 % (VB 121, S. 2).