Umstands, dass Dr. med. J._____ – welcher sich in keinem seiner Berichte mit den von Dr. med. C._____ festgestellten zahlreichen Inkonsistenzen auseinandersetzt – dem Beschwerdeführer beim Erstellen von dessen auf dem Briefpapier von Dr. med. J._____ abgefassten Einwand vom 12. Mai 2023 nach Lage der Akten behilflich war (vgl. VB 106, S. 1), anzunehmen, dass sich Dr. med. J._____ in einem Umfang mit den Interessen des Beschwerdeführers identifiziert, welcher über das normale Mass hinausgeht, das bei einem behandelnden Arzt zu erwarten ist.