Eine solche ergibt sich denn auch nicht aus der am 30. Juni 2023 durchgeführten neuerlichen MRI-Untersuchung beider Handgelenke (vgl. hierzu den Bericht gleichen Datums von Dr. med. L._____, Facharzt für Nuklearmedizin sowie für Radiologie, in VB 111, S. 2 ff.), zumal die dort beschriebene Grössenprogredienz einer Verdickung am N. medianus gemäss Dr. med. B._____ im Rahmen des Messfehlerbereichs liege (vgl. dessen Stellungnahme vom 15. Dezember 2023 in VB 120, S. 4). Es wurde ferner durch Dr. med.