_ widersprechende fachärztlichen Beurteilungen zu entnehmen. Dies gilt auch für den nicht fachmedizinischen Bericht von Dr. med. M._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, vom 5. Dezember 2022 (VB 66, S. 1 ff.), welchem keine objektiven klinischen Befunde zu entnehmen sind und der folglich bezüglich der Handbeschwerden einzig auf den subjektiven Angaben des Beschwerdeführers zu beruhen scheint.