Inhaltlich erweist sie sich als umfassend, ist in ihren Folgerungen schlüssig begründet und berücksichtigt die massgebenden Beschwerden ebenso wie sämtliche relevanten Vorakten (vgl. vorne E. 2.2.2.). Sie stimmt ferner mit der Beurteilung des behandelnden Arztes Dr. med. F._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates sowie seit 2023 zusätzlich für Handchirurgie, Kantonsspitals E.__