3.1.2. Der von Dr. med. B._____ referenzierten und auf einer persönlichen Untersuchung des Beschwerdeführers basierenden Beurteilung von Dr. med. C._____ vom 20. November 2022 ist zusammengefasst zu entnehmen, dass eine MRI-Untersuchung der rechten Hand vom 24. Juni 2022 (vgl. den Bericht gleichen Datums von Dr. med. D._____, Fachärztin für Radiologie, Kantonsspital E._____, in VB 30, S. 4 f.) erwartbare postoperative Veränderungen des N. medianus mit multiplen zystischen Veränderungen im Verlauf gezeigt habe. Hinweise auf ein Neurinomrezidiv bestünden nicht.