Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und nachfolgend zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente mit Verfügung vom 19. Februar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 121) zu Recht verneint hat.