2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. März 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss im Wesentlichen deren Aufhebung und die Zusprache einer ganzen Invalidenrente für einen ungenannten Zeitraum. Gleichzeitig ersuchte er zudem um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Mit weiteren Eingaben vom 26. und 28. März, vom 8., 11., 15., 18., 23., 27. und 30. April sowie vom 13. Mai 2024 hielt der Beschwerdeführer im Wesentlichen an seiner Beschwerde und deren Begründung fest.