Ärztlichen Dienstes (RAD) stellte sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 18. April 2023 bei einem Invaliditätsgrad von 9 % die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen am 12. Mai 2023 erhobenen Einwände entschied die Beschwerdegegnerin schliesslich mit Verfügung vom 19. Februar 2024 ihrem Vorbescheid entsprechend.