1. Der 1969 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 11. August 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Gestützt auf eine Beurteilung ihres internen Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) stellte sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 18. April 2023 bei einem Invaliditätsgrad von 9 % die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.