Per 1. Januar 2022 (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_435/2023 vom 27. Mai 2024 E. 4.4) würde das Valideneinkommen gestützt auf die Tabelle TA1 des Jahres 2020, Total, Kompetenzniveau 1, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie der Lohnentwicklung bis 2022 Fr. 66'000.00 (Fr. 5'261.00 x 12 x 41.7/40 x 107.1/106.8) betragen. Das Invalideneinkommen beliefe sich gestützt auf dieselben Werte, jedoch unter Berücksichtigung einer 70%igen Arbeitsfähigkeit und einem in E. 6.2. erwähnten 10%igen