6. 6.1. Die Beschwerdegegnerin ermittelte in der angefochtenen Verfügung für das Jahr 2021 gestützt auf die Tabelle TA1 des Jahres 2020 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), Total, Kompetenzniveau 1, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie der Lohnentwicklung bis 2021 ein Valideneinkommen von Fr. 65'332.00. Das Invalideneinkommen belief sich gestützt auf dieselben Werte, jedoch unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Arbeitsfähigkeit von 75 %, auf Fr. 48'992.00. Dies ergab eine Erwerbseinbusse von Fr. 16'330.00 bzw. einen Invaliditätsgrad von 25 % (VB 93 S. 2).