Im Bericht der Psychiatrischen Dienste B._____ vom 4. Juli 2022 diagnostizierten die Ärzte sodann eine rezidivierende depressive Störung mit mittelgradiger Episode und bescheinigten eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (VB 53 S. 3). Dass die Gutachter abweichend von den Einschätzungen der Psychiatrischen Dienste B._____ von einer höheren Arbeitsfähigkeit ausgingen, ist wie bereits dar- -6-