S. 213). 3. In medizinischer Hinsicht stützte sich die Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung im Wesentlichen auf das polydisziplinäre BEGAZ- Gutachten vom 22. August 2023, welches eine allgemeinmedizinische, eine neurologische, eine kardiologische, eine psychiatrische, sowie eine angiologische Beurteilung umfasst. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 81 S. 104):