2.2. Mit Vernehmlassung vom 25. April 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 13. Mai 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Stephanie C. Elms, Rechtsanwältin, Zug, zu seiner unentgeltlichen Vertreterin ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 14. Februar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 93) zu Recht verneint hat. -3-