2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. März 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 14. Februar 2024 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer mindestens eine Viertelsrente ab Anspruchsbeginn auszurichten. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, ein polydisziplinäres Gutachten in Auftrag zu geben. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem beantragte der Beschwerdeführer unentgeltliche Rechtspflege.