1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Hauswart tätig und meldete sich am 10. Februar 2021 unter Hinweis auf eine rezidivierende Störung, gegenwärtig leichte Episode, mit sozialem Rückzug sowie eine Dekonditionierung aufgrund fehlender Beschäftigung bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen liess ihn die Beschwerdegegnerin durch das BEGAZ begutachten (Gutachten vom 22. August 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 14. Februar 2024 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.