7. 7.1. 7.1.1. Die Beschwerdegegnerin ermittelte für das Jahr 2019 gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers ein Valideneinkommen von Fr. 65'000.00 (Fr. 5'000.00 x 13). Bei der Festlegung des Invalideneinkommens des Jahres 2019 stützte sie sich auf die Tabelle TA1, Total, Männer, Kompetenzniveau 1, der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2018, wobei sie die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die bis 2019 eingetretene Lohnentwicklung berücksichtigte. Das Invalideneinkommen setzte sie bei einer Arbeitsfähigkeit von 90 % in einer angepassten Tätigkeit auf Fr. 61'512.00 fest.