6.2. 6.2.1. Die Gutachter stellten sodann keine psychiatrische Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 167 S. 54). Demgegenüber gab Dr. med. C._____ in seinem Bericht vom 14. Februar 2024 diagnostisch zwei Erklärungsalternativen und attestierte eine Reduktion der Arbeitsfähigkeit "geschätzt" auf 50 % (E. 5.1.1.; vgl. auch dessen Bericht vom 2. September 2021 in VB 123). Seine Ausführungen sind jedoch äusserst vage ("[...] Anhaltspunkte für eine schwere Ich-Störung ergeben.", "Man -9-