6.1.2. Was den Bericht des Spitals O._____ vom 25. April 2023 betrifft, in welchem der Befund einer reizlosen Sigma-betonten Divertikulose erhoben wurde (vgl. VB 181 S. 10., vgl. das Vorbringen des Beschwerdeführers in E. 5.2.1.), ist zu erwähnen, dass in diesem Bericht keine Aussagen zu Funktionseinschränkungen des Beschwerdeführers oder zu dessen Arbeitsfähigkeit zu finden sind. Für das Hämorrhoidalleiden (vgl. das Vorbringen des Beschwerdeführers in E. 5.2.1.) gibt es gemäss den Vorakten sodann keinen Anhalt (vgl. den Bericht des Spitals P._____ vom 23. Oktober 2019 in VB 94 S. 82).