Der psychiatrische Teilgutachter hätte im psychopathologischen Befund Hinweise für psychotisches Erleben wie Wahn, Sinnestäuschungen oder Ich-Störungen finden müssen, wenn der Beschwerdeführer – wie Dr. med. Illes postuliere - an einer langjährigen primär chronischen psychotischen Störung leiden würde. Dies habe er jedoch nicht. Dr. med. C._____ habe zudem die Diagnose einer primär psychotischen Störung falsch codiert, denn im ICD-10 gebe es die Codierung 6A20 nicht. Er konterkariere damit seine eigenen Einschätzungen. Auf den fachpsychiatrischen Bericht von Dr. med. C._____ könne aus diesen Gründen nicht abgestützt werden (VB 198).