5.3.2. RAD-Arzt Dr. med. G._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, führte in der Aktennotiz vom 21. Mai 2024 sodann aus, dass das ABI-Gut- achten beweiskräftig formuliert worden sei. Es erfülle die formalen und inhaltlichen Kriterien für Gutachten der Invalidenversicherung. Auf die Beurteilung im ABI-Gutachten könne abgestellt werden. Dr. med. C._____ sei sowohl diagnostisch als auch hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit zu einer gänzlich anderen Einschätzung als das aktuelle ABI-Gutachten gelangt, wobei er den medizinischen Sachverhalt im Vergleich zu seinem Bericht vom September 2021 nicht anders formuliere, sondern nur spezifischer. -7-