über das "Übliche" hinausgehe. Der Beschwerdeführer habe paranoide Komplottideen. Der Affekt sei gänzlich unberechenbar. Der Antrieb sei während der Untersuchung in der Mittellage gewesen. Er sei bemüht, wenigstens stundenweise zu arbeiten. Es würden sich diagnostisch zwei Erklärungsalternativen anbieten: eine körperliche Belastungsstörung schweren Grades ICD-116C20.2 oder eine primäre psychotische Störung erste Episode, mit primär chronischem Verlauf ICD-10 6A20. In beiden Fällen handle es sich um langjährige, chronische Verläufe. Mit einer neuroleptischen Behandlung sei zuzuwarten, bis die Hypothese weiter untermauert sei.