5. 5.1. 5.1.1. Nach Erlass der Verfügung vom 13. Februar 2024 ging bei der Beschwerdegegnerin ein Bericht von Dr. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 14. Februar 2024 ein. Dieser führte im Wesentlichen aus, dass sich in jüngster Zeit, je länger je mehr, beim Beschwerdeführer Anhaltspunkte für eine schwere Ich-Störung ergeben hätten. Man könne sich des Eindruckes nicht erwehren, dass seine bizarren Annahmen eventuell psychotischen Ursprungs sein könnten. Der Horizont des Beschwerdeführers sei vollständig auf die Interpretation von körperlichen Symptomen eingeengt.