2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 3. Juni 2024 wurde B._____ als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Diese nahm in der Folge mit Eingabe vom 13. Juni 2024 Stellung. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 13. Februar 2024 (VB 186) zu Recht abgewiesen hat.