"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 13. Februar 2024 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei rückwirkend seit dem 1. Februar 2019 eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 100 % zuzusprechen. 3. Eventualiter: Es sei ein polydisziplinäres Gerichtsgutachten anzuordnen. 4. Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihm die unterzeichnende Rechtsanwältin als unentgeltliche Rechtsbeiständin beizugeben.