Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess den Beschwerdeführer durch die ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI) interdisziplinär begutachten (ABI-Gut- achten vom 3. Juli 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 13. Februar 2024 ab. 2. 2.1. Am 18. März 2024 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 13. Februar 2024 und stellte folgende Rechtsbegehren: