1. Der 1974 geborene und zuletzt als Hilfsschaler tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 20. August 2018 unter Hinweis unter anderem auf Wirbelsäulenprobleme bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess den Beschwerdeführer durch die ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI) interdisziplinär begutachten (ABI-Gut- achten vom 3. Juli 2023).