1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 20. Februar 2024 aufgehoben und die Beschwerdegegnerin verpflichtet, die gesetzlichen Leistungen für das Unfallereignis vom 21. November 2023 zu erbringen. 2. Das Verfahren ist kostenlos. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. -8- Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten