4.2. Im Fragebogen zum Zahnschaden vom 29. November 2023 (VB 11) schilderte der Beschwerdeführer den Ereignishergang dahingehend, dass es sich beim Wähenstück um ein selbst zubereitetes Gericht gehandelt habe. Bei dessen Verzehr habe er auf einen Splitter einer Baumnussschale gebissen. Den Splitter habe er gesehen und seine Ehefrau sei Zeugin des Vorfalls gewesen (VB 12). Die Beschwerdegegnerin stellte in der Folge Rückfragen zum Fremdkörper, insbesondere ob der Beschwerdeführer von diesem ein Foto gemacht habe, und falls nein, was mit dem Fremdkörper zwischenzeitlich geschehen sei (VB 13).