3.3. Im Urteil 8C_215/2013 vom 4. Juni 2013 E. 4. hielt das Bundesgericht fest, entscheidwesentlich sei (nebst dem Fehlen des fraglichen Gegenstandes, der zur Zahnschädigung geführt haben soll), dass der Unfallversicherer die tatsächlichen Verhältnisse mittels Frageblatt detailliert erhoben und damit seine Verpflichtung zur richtigen und vollständigen Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts erfüllt habe, dass sich aber mangels schlüssiger -5-