3. 3.1. Die Rechtsprechung hat sich bislang verschiedentlich mit Zahnschäden beim Kauen auseinandergesetzt. Die Ungewöhnlichkeit ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung bei Zahnschäden zu bejahen, die durch einen Gegenstand verursacht werden, der üblicherweise nicht in dem betreffenden Nahrungsmittel vorhanden ist (vgl. SVR 1999 UV Nr. 9 S. 28 E. 3c/cc; Urteile des Bundesgerichts 8C_750/2015 vom 16. Januar 2016 E. 5 und 8C_893/2014 vom 27. Januar 2015 E. 3.3; vgl. zum Ganzen RUMO-JUNGO/HOLZER, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht, Bundesgesetz über die Unfallversicherung, 4. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2012, S. 37 ff.