Das Valideneinkommen ist für das Jahr 2024 gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers (VB 15 S. 5) unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung bis 2022 (mangels aktuellerer Daten im Verfügungszeitpunkt; vgl. BGE 150 V 67 E. 4.2 S. 70) auf Fr. 70'867.00 (Fr. 5'400.00 x 13 x 106.3/105.3) festzusetzen.