vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_699/2017 vom 26. April 2018 E. 3.1). Demgegenüber bestehen nebst dem ärztlich definierten Beschäftigungspensum mit einer Präsenz von täglich fünf bis sechs Stunden zusätzliche Einschränkungen, insbesondere ein vermindertes Rendement (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_558/2017 vom 1. Februar 2018 E. 5.3.1). Bei einer Gesamtbetrachtung erscheint der von der Beschwerdegegnerin gewährte 5%ige Abzug insgesamt als eher gering. Wie in der Folge aufgezeigt wird, würde jedoch auch bei einem Abzug von -9-