7. 7.1. Die Beschwerdegegnerin ermittelte in der angefochtenen Verfügung für das Jahr 2019 gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers aus dem Jahr 2018 (VB 15 S. 5), unter Berücksichtigung der bis 2019 eingetretenen Nominallohnentwicklung, ein Valideneinkommen von Fr. 70'553.00. Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf die Tabelle TA1 des Jahres 2018 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), Total, Kompetenzniveau 1, Männer, unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung bis 2019, einer Arbeitsfähigkeit von 50 % und eines Abzugs vom Tabellenlohn von 5 % auf Fr. 32'465.00 fest.