Der neurologische Gutachter ging ebenfalls von erhaltenen kognitiven Fähigkeiten aus (VB 124 S. 49). Somit ist nicht zu beanstanden, dass die ABI-Gutachter keine neuropsychologische Beurteilung veranlasst hatten. Dr. med. D._____ führte in ihrem Bericht vom 24. Oktober 2023 unter anderem aus, die psychiatrischen, neurologischen und ophthalmologischen Komponenten würden kombiniert "in meinen Augen" zu einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit führen (VB 147 S. 3). Dies ist bereits deshalb unbehelflich, da sie mangels einschlägiger Facharzttitel die diesbezügliche polydis- -7-