1.2. Im Rahmen der weiteren Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch das Ärztliche Begutachtungsinstitut (ABI), Basel, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 19. Juni 2023). Mit Vorbescheid vom 3. August 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 die Zusprache einer halben Rente in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 9. Februar 2024 verfügte die Beschwerdegegnerin sodann dem Vorbescheid entsprechend.