Ferner liess sie ihn durch die medaffairs AG, Basel, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 10. Mai 2021). Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 24. Mai 2022 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2022.250 vom 16. November 2022 teilweise gut, soweit es darauf eintrat, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.